AGB

Zur Zeit besteht kein Bedarf an Ankauf von Kaffeemaschinen

Bitte momentan keine Angebote unterbreiten!

KAFFEE BÄRLIN- Kaffeemaschinen Ankauf
Alt-Moabit 120
10559 Berlin
Fax: 030 / 588 480 09

E-Mail: info [at] kaffee-baerlin.de
Web: www.kaffeemaschinen-ankauf.de


AGB

Allgemeine Bestell-, Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen der Firma KAFFEE BÄRLIN für den Ankauf von Kaffeemaschinen und Kaffeemühlen (nachfolgend KAFFEE BÄRLIN genannt), Alt-Moabit 120 10559 Berlin

§ 1 Geltungsbereich

1.1
Die nachfolgenden AGBs gelten für sämtliche Verträge für den Ankauf von Kaffeemaschinen und Kaffeemühlen zwischen Verkäufer/in und Käuferin ( KAFFEE BÄRLIN ).

1.2
Einkaufsbedingungen seitens der Verkäufer werden ausgeschlossen. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der beiderseitigen Schriftform.

1.3
Schweigen gilt ausdrücklich nicht als Zustimmung!

1.4
Sämtliche Vereinbarungen, einschließlich mündlicher und/oder telefonischer Art, sind null und nichtig, wenn diese nicht durch uns schriftlich bestätigt werden.

1.5
Ein Kaufvertrag kommt durch schriftliche Zustimmung der Firma KAFFEE BÄRLIN zustande.

§ 2 Bedingungen für einen Kaufvertrag

2.1
Sie sind alleiniger Eigentümer des Ankaufgegenstandes ( Kaffeemaschine / Kaffeemühle ). Die Kaffeemaschine  / Mühle ist frei von Drittrechten, insbesondere von Pfandrechten, Abtretungsrechten, Missbrauch und/oder sonstigen Belastungen. Die Ware ist auch nicht Gegenstand einer Forderung einer Auseinandersetzung, hierbei ist es völlig unwichtig, ob die Auseinandersetzung bereits rechtsanhängig ist oder nicht.

2.2
Sie sind geschäftsfähig und haben das 18. Lebensjahr vollendet.

2.3
Die Ankaufware ( Kaffeemaschine oder Kaffeemühle ) ist weder aus einer rechtswidrigen, noch stammt die Ware aus einer kriminellen Handlung, und auch nicht auf eine solche zurückzuführen! Mit der Veräußerung wird keine strafbare oder rechtswidrige Handlung begangen.

2.4
Die Zusendung der Kaffeemaschine oder Kaffeemühle und/oder die zur Verfügungsstellung und/oder Übereignung des Verkaufsgegenstand ( Kaffeemaschine oder Kaffeemühle ) durch Sie an die Firma KAFFEE BÄRLIN führt nicht dazu, dass die Firma KAFFEE BÄRLIN oder Sie gegen geltendes Recht, auch nicht gegen das Geldwäschegesetz, verstößt.

2.5
Sie handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Vertreter oder Bevollmächtigter.

§ 3 Vertragsgegenstand-Ankaufware

3.1
Die Firma KAFFEE BÄRLIN kauft alle Kaffeemaschinen oder Kaffeemühlen.

3.2

Alle bei uns eingelagerten Wertsachen ( Kaffeemaschinen und Kaffeemühlen ) sind nach Ankunft in unserem Haus versichert.

Für die ersten 30 Tage berechnen wir keine Versicherungs- und Depotgebühren für die Einlagerung.

Nach Ablauf von 30 Tagen berechnen wir für jeden weiteren angefangenen Monat 0,01 % Versicherungs- und Depotgebühren.

Als Berechnungsgrundlage dient der vom Eigentümer genannte Verkaufspreis. Falls der Eigentümer keine Wertangabe nennt, gilt als Berechnungsgrundlage der von uns angebotene Kaufpreis!

§ 4 Versendung im Sicherheitsumschlag und Versicherung auf dem Transportweg

4.1
Die Versendung aller Ankaufswaren ( Kaffeemaschinen oder Kaffeemühlen ) erfolgt über einen von uns beauftragten Kurierdienst.

4.2
Nach telefonischer und/oder schriftlicher Absprache erhalten Sie einen Sicherheitsumschlag. In diesen Sicherheitsumschlag legen Sie den bereits von Ihnen verpackten Ankaufsgegenstand so, dass dieser (insbesondere bei Kaffeemaschinen und Kaffeemühlen ) auf dem Transportweg nicht beschädigt wird. Sie legen zu dem Verkaufsgegenstand ein kurzes Anschreiben, indem Sie die Ankaufsware auflisten.

4.3
Der Sicherheitsumschlag wird in Gegenwart des Kurierdienstes verschlossen. Der Umschlag kann nach dem Verschließen nicht mehr geöffnet werden, ohne den Sicherheitsumschlag nicht zu beschädigen. Alle Ankaufsgegenstände müssen in den von uns vorab an Sie zugesandten Sicherheitsumschlag über unseren Kurierdienst an uns zugesandt werden. Der Sicherheitsumschlag darf vom Versender nur im Beisein des Kurierdienstmitarbeiters verschlossen werden.

4.4
Die Firma KAFFEE BÄRLIN behält sich das Recht vor, bei einem beschädigten Sicherheitsumschlag oder geöffneten Sicherheitsumschlag oder sonst irgendwie manipuliertem Umschlag, die Annahme zu verweigern und zurückzusenden.

4.5

Bei der Abholung Ihrer Wertsachen durch unseren Kurier von Ihnen zu uns, übernehmen wir die Transport- und Versicherungskosten.

Für die Rücksendung Ihrer Wertsachen von uns zu Ihnen bis einem Wert von 25.000 Euro berechnen wir eine Servicepauschale für Rücksendekosten und Versicherungsgebühren.

Die Rücksendekosten und Versicherungsgebühren inkl. Versicherungssteuer für eine Wertsendung kosten:

bis Euro 5.000,00 Wert, Euro 32,00 inkl. 19% MwSt.

bis Euro 10.000,00 Wert, Euro 36,50 inkl. 19% MwSt.

bis Euro 25.000,00 Wert, Euro 54,50 inkl. 19% MwSt.

Sollte der Wert Ihrer Sendung 25.000 Euro überschreiten, teilen Sie uns dies bitte bei Bestellung Ihres Wertkuriers mit. Über die Höhe der Kosten werden wir Sie dann vorab schriftlich bzw. telefonisch informieren.

§ 5 Angebotserstellung und Bewertung

5.1
Nach Ankunft der Ware wird der Sicherheitsumschlag im Beisein von zwei Personen geöffnet. Die Ware wird aufgelistet und/oder kopiert oder gescannt. Die Ankunft der Sendung wird dem Anbieter mitgeteilt.

5.2
Zur Angebotsermittlung ist es zwingend notwendig, die Waren möglichst genau durch qualifiziertes Fachpersonal bewerten zu lassen.

5.3
Unsere Mitarbeiter sind für die Bewertung von Kaffeemaschinen und Kaffeemühlen gesondert ausgebildet und geschult.

5.4
5.5 Dieser Haftungsausschluss, beschränkt und/oder unbeschränkt, gilt auch ausdrücklich für die persönliche Haftung aller Mitarbeiter der Firma KAFFEE BÄRLIN und deren eventuellen Erfüllungsgehilfen.

5.5
Nach Ermittlung des Ankaufpreises der Ankaufware ( Kaffeemaschine oder Kaffeemühle ), des Ankaufgegenstandes, erhalten Sie von uns per Email, per Brief oder telefonisch ein Kaufangebot. Dieses Kaufangebot wird dem Verkäufer in aller Regel binnen 24 Stunden übermittelt.

§ 6 Zustandekommen des Kaufvertrages und Bezahlung

6.1
Nach Erhalt der Ankaufsware und Ermittlung des Ankaufpreises wird dem Verkäufer unser Kaufpreisangebot unterbreitet.

6.2
Nach Zustimmung des Ankaufangebotes der Firma KAFFEE BÄRLIN durch den Verkäufer, kommt ein mündlicher Kaufvertrag zustande.

6.3
Der mündliche Kaufvertrag wird durch einen schriftlichen Kaufvertrag ersetzt und dem Verkäufer per Email, per Fax oder per Post zugesandt.

6.4
Nach Rücksendung des unterschriebenen Kaufvertrages samt Rechnung, die ebenfalls von uns auf Wunsch vorgeschrieben mit dem Kaufvertrag versandt wird, erhält der Verkäufer den Kaufpreis per Überweisung, per Scheck oder per Barzahlung (Abholung) ausbezahlt.

6.5
Der Verkäufer hat sich persönlich auszuweisen, indem er eine Kopie des Personalausweises beifügt und/oder die Personalausweisnummer auf dem Kaufvertrag einträgt. Ohne eine persönliche Ausweisung ist die Firma KAFFEE BÄRLIN nicht verpflichtet, den Kaufpreis auszuzahlen und kann vom Vertrag zurücktreten.

§ 7 Rücktrittrecht

7.1
Sollten Sie mit dem Kaufpreisangebot nicht zufrieden sein, erhalten Sie Ihre Ware wieder auf dem selben Versandweg zurück.


§ 8 Eigentumsvorbehalt/Forderungsübertragung an Dritte

8.1
Die Ankaufsware ( Kaffeemaschine oder Kaffeemühle ) bleibt bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

8.2
Die einseitige Aufhebung des Kaufvertrages ist nicht möglich.

8.3
Forderungen gegenüber der Firma KAFFEE BÄRLIN aus Warenverkäufen können nicht an Dritte übertragen werden.

8.4
Mit Bezahlung des Kaufpreises hinsichtlich der im Kaufvertrag aufgelisteten Ankaufsware ( Kaffeemaschine oder Kaffeemühle ) erfolgt die Eigentumsübertragung unwiderruflich.

§ 9 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen KAFFEE BÄRLIN und dem Kunden ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es steht KAFFEE BÄRLIN jedoch frei, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung kommt eine andere gesetzlich zulässige Regelung oder Bestimmung zur Anwendung, die den ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der Parteien entspricht!

KAFFEE BÄRLIN, Berlin

Stand: 11.06.2015

Alle Markennamen, Warenzeichen sowie sämtliche Produktbilder sind Eigentum ihrer
rechtmäßigen Eigentümer und dienen nur der Beschreibung unserer Leistungen